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Haftungsausschluss und -verzicht||1.1 Teilnahme auf eigene Gefahr|Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der von den Wirtschaftsjunioren München (der "Veranstalter") organisierten Veranstaltung (die "Veranstaltung") teil. Sie tragen jeweils die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Eltern haften für ihre Kinder.||1.2 Haftungsausschluss und -verzicht|(a) Mit Zugang der Online-Anmeldung für die Veranstaltung beim Veranstalter erklären die Teilnehmer den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen: den Veranstalter und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie die anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (die "enthafteten Personen"), außer (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters (auch eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) oder einer enthafteten Person (auch eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) beruhen, und (ii) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters (auch eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) oder einer enthafteten Person (auch eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) beruhen.|(b) Gegenüber den anderen Teilnehmern der Veranstaltung verzichtet ein Teilnehmer (bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte) auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines anderen Teilnehmers (auch eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) beruhen, und (ii) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines anderen Teilnehmers (auch eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) beruhen.|(c) Der Haftungsausschluss und -verzicht wird gegenüber den anderen Teilnehmern, den enthafteten Personen sowie dem Veranstalter nach Setzen des Häkchens in dem mit "Haftungsausschluss" bezeichneten Feld auf der Homepage des Veranstalters im Rahmen des Online-Anmeldungsprozesses mit Zugang der Online-Anmeldung für die Veranstaltung beim Veranstalter wirksam. Dies gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch vor- und außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Mündliche Nebenabreden bestehen zwischen den anderen Teilnehmern, den enthafteten Personen und/oder dem Veranstalter nicht. ||1.3 Haftung des Versicherers des Schadenverursachers|Dieser Haftungsausschluss und -verzicht erstreckt sich nicht auf Ansprüche geschädigter Personen gegen den Versicherer des Schadenverursachers.
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Großeltern
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Haftungsausschluss und -verzicht||1.1 Teilnahme auf eigene Gefahr|Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der von den Wirtschaftsjunioren München (der "Veranstalter") organisierten Veranstaltung (die "Veranstaltung") teil. Sie tragen jeweils die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Eltern haften für ihre Kinder.||1.2 Haftungsausschluss und -verzicht|(a) Mit Zugang der Online-Anmeldung für die Veranstaltung beim Veranstalter erklären die Teilnehmer den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen: den Veranstalter und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie die anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (die "enthafteten Personen"), außer (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters (auch eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) oder einer enthafteten Person (auch eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) beruhen, und (ii) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters (auch eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) oder einer enthafteten Person (auch eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) beruhen.|(b) Gegenüber den anderen Teilnehmern der Veranstaltung verzichtet ein Teilnehmer (bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte) auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines anderen Teilnehmers (auch eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) beruhen, und (ii) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines anderen Teilnehmers (auch eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) beruhen.|(c) Der Haftungsausschluss und -verzicht wird gegenüber den anderen Teilnehmern, den enthafteten Personen sowie dem Veranstalter nach Setzen des Häkchens in dem mit "Haftungsausschluss" bezeichneten Feld auf der Homepage des Veranstalters im Rahmen des Online-Anmeldungsprozesses mit Zugang der Online-Anmeldung für die Veranstaltung beim Veranstalter wirksam. Dies gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch vor- und außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Mündliche Nebenabreden bestehen zwischen den anderen Teilnehmern, den enthafteten Personen und/oder dem Veranstalter nicht. ||1.3 Haftung des Versicherers des Schadenverursachers|Dieser Haftungsausschluss und -verzicht erstreckt sich nicht auf Ansprüche geschädigter Personen gegen den Versicherer des Schadenverursachers.
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